In Thorner Altstadt und im die Altstadt umgebenden Bereich wurde die gebührenpflichtige Parkzone (Strefa Płatnego Parkowania - SPP) eingerichtet. Das Parken von Autos an den markierten Parkplätzen den Straßen entlang ist in dieser Zone gebührenpflichtig.
Sowohl die Größe der Zone, als auch die Gebühren wurden gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Thorn (Beschluss des Rates der Stadt Thorn Nr. 222/11 vom 15. Dezember 2011) festgesetzt. Nach den gültigen lokalen Vorschriften werden die Gebühren für das Autoparken in der gebührenpflichtigen Parkzone in Thorn an Werkstagen, d.h. vom Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, und samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr erhoben.
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Wie kann man für die Parkplätze in der gebührenpflichtigen Parkzone zahlen?
Wie kann Man für die Parkplätze mit Handy zahlen? Weitere Informationen:
Abonnements
Die ständig in der Altstadt parkenden Fahrer können sich folgender Abonnements bedienen:
Behindertenparkplätze
Die Behinderten, die ihre Autos in der gebührenpflichtigen Parkzone parken, können besondere Vorrechte genießen – bezogen sowohl auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen, als auch auf die niedrigen Abonnementspreisen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Personen die über „Behindertenparkkarte“ verfügen und ihre Autos auf den für sie vorgesehenen und markierten Parkplatz nicht parken möchten, sind verpflichtet die Gebühren zu allgemeinen Grundsätzen für die gebührenpflichtigen Parkzone zu erheben.
Haben Sie für das Parken in der gebührenpflichtigen Parkzone nicht gezahlt oder die zulässige Parkzeit überschritten?
Die in der gebührenpflichtigen Parkzone tätigen Kontrolleure verrechnen eine zusätzliche Gebühr für Parken von PKWs in der gebührenpflichtigen Parkzone. Die zusätzliche Gebühr beträgt 30 PLN (Falls sie innerhalb von 5 Tagen ab dem Ausstellungsdatum bezahlt wird) oder 50 PLN (falls sie nach Ablauf von 5 Tagen erhoben wird).
Die zusätzliche Gebühr ist an der Kasse vom Straßenbereich-Service für Verwaltung Öffentliche Wege oder per Überweisung auf das angegebene Konto (Bank Millennium O/Toruń 42 11 60 22 02 0000 0000 32 127 127), gemäß der vom Kontrolleur ausgestellten Mahnung, die hinter den vorderen Scheibenwischer hinterlassen worden ist, zu zahlen.
Wichtige Adressen:
Büro und Kasse von der gebührenpflichtigen Parkzone (Strefa Płatnego Parkowania - SPP)
ul. Wały Gen.Sikorskiego 21/23
Tel. 56 66 00 611
Öffnungszeiten: montags – freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 9.00 bis 15.00 Uhr
Wichtige Webseiten: