Auf dem Gebiet vom Altstadt-Ensemble in Thorn gelten besondere Verkehrsvorschriften. Die ganze Altstadt wurde in drei Zonen unterteilt:
- Fußgängerzone
- Verkehrsbegrenzte Zone
- Verkehrszone
Es gelten auch temporäre Veränderungen der Verkehrsanordnung bezogen auf die Touristiksaison (außerhalb der Saison sind mehrere Straßen mit Fahrzeugen erreichbar).
Download:
- Karte mit markierten Verkehrszonen in der Altstadt (Fußgängerzone – rot; verkehrsbegrenzte Zone – gelb; Verkehrszone - grün) [1]
- Karte mit Verkehrsanordnung in der Touristiksaison (vom 1. April bis zum 31. Oktober) [2]
- Karte mit Verkehrsanordnung außerhalb der Touristiksaison (vom 1. November bis zum 31. März) [3]
Verkehrseinschränkungen
Gemäß dem Raumordnungsplan bestehen in der Altstadt folgende Verkehrsverbote:
- Verkehrsverbot für beide Richtungen (Verkehrsschild "B-1")
- Verkehrsverbot für Lastkraftwagen mit Gesamtgewicht über 3,5 t (Verkehrsschild "B-5")
- Halteverbot (Verkehrsschild "B-36")
Die vorgeschriebenen Einschränkungen gelten für folgenden festmarkierten Fahrzeuge nicht: Fahrzeuge von der Stadtpolizei in Thorn, der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Einsatzfahrzeuge der Gas-, Wasser-, Heizungs- und Elektrowerke.
In der Fußgängerzone sind die vorgeschriebenen Verbote auch für Behinderte verbindlich. Sie sind jedoch für die Radfahrer nicht verbindlich.
In verkehrsbegrenzten Zone sind die vorgeschriebenen Verbote auch für Behinderte verbindlich. Sie gelten jedoch nicht für:
- Fahrräder
- Fahrzeuge, die in den Gebäudehof einfahren oder die bezahlten, markierten Parkplätze belegen
- Lieferfahrzeuge von den Geschäftsbetrieben von 6:00 bis 11:00 Uhr und von 18:00 bis 21:00 Uhr, falls die Haltedauer nicht länger als eine halbe Stunde ist.
In der Verkehrszone gilt das Verkehrsverbot für die PKWs mit Gesamtgewicht über 3,5 t.
Die vorgenannten Verbote gelten für die Fahrzeuge, die über eine Genehmigung der Verwaltung Öffentliche Wege in Thorn verfügen, nicht.