Um eine (einmalige oder langfristige) Genehmigung über die Einfahrt in die verkehrsbegrenzte Zone in der Altstadt zu erlangen, ist ein Antrag bei der Verwaltung Öffentliche Wege in Thorn einzulegen. Der Antrag muss entsprechend begründet und belegt werden – vor allem ist das Ziel, wofür der Antrag eingelegt wird, anzugeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung einige Zeit im Voraus zu beantragen ist – nach den Vorschriften hat die Verwaltung 14 Tage für die Beschlussfassung in diesem Bereich.
Wo ist der Antrag einzulegen?
Die Anträge sind im Sitz der Verwaltung Öffentliche Wege, an der Straße Grudziądzka 159 in Thorn von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr einzulegen. Die Anträge können persönlich, per Fax oder auf elektronischem Wege eingereicht werden.
Dem Antrag auf die langfristige Genehmigung sind Dokumente, die den Bedarf und Ziel der Einfahrt und des Parkens an dem im Antrag erfassten Ort begründen, beizulegen.
Solche Dokumente bilden u.a.:
Im Falle einer langfristigen Genehmigung ist auch eine Fotokopie des Fahrzeugscheins beizulegen.
Falls der Antrag auf ein Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bezogen ist, ist dem Antrag eine Erklärung, dass sämtliche Beschädigungen der Straßendecke oder anderer Elemente der Fahrstreife infolge der Einfahrt oder des Parkens vom Fahrzeug durch den Antragsteller auf seinen Kosten beseitigt werden, einzulegen.
In außerordentlichen und begründeten Fällen ist die Ausstellung einer Inhabergenehmigung zulässig.
Nach einer Erteilung ist die Genehmigung an demselben Ort, wo der Antrag eingereicht worden ist, zu empfangen. Auf den Wunsch des Antragstellers, falls es im Antrag erfasst worden ist, kann die Genehmigung per Post versendet werden.
Merke!
Download:
Wichtige Webseiten: